Erste Schritte im Trauerfall

Was tun im Trauerfall ?


Erste Schritte

Kompetente Hilfe für Angehörige


Angehörige werden meist plötzlich mit dem Tod und dem damit verbundenen Verlust einer nahestehenden Person konfrontiert.
Neben Trauer und Schmerz bringt die neue Situation oft auch Angst und Ratlosigkeit mich sich.
Was ist der erste Schritt? Welche bürokratischen und organisatorischen Notwendigkeiten müssen geregelt werden, wer kümmert sich um was und welche rechtlichen Vorschriften sind zu beachten?
Für fast jeden Menschen bedeutet die Fülle dessen, was bei einem Trauerfall alles zu managen und zu regeln ist, eine weitere schwere Belastung.
Die Trauerhilfe Wolters steht Ihnen bei allen Entscheidungen und Fragen verlässlich zur Seite.
Wir helfen Ihnen gerne, kümmern uns bei Bedarf um sämtliche Formalitäten und stehen Ihnen auch in der Zeit danach als Ratgeber und Stütze zur Verfügung.
    Bei einem häuslichen Trauerfall verständigen Sie bitte zu aller erst den Hausarzt bzw. den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 ( Pforzheim und Enzkreis ) zur Feststellung und Bescheinigung des Todes.

         Sollten Sie keinen Arzt / Ärztin erreichen, können wir das für Sie übernehmen.

Tritt der Trauerfall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz ein, organisiert in der Regel die Leitung der Einrichtung diesen ersten Schritt.




Die Überführung der verstorbenen Person darf erst nach ordnungsgemäßer Todesfeststellung und vorliegender Todesbescheinigung vorgenommen werden.
Sämtliche Bescheinigungen sind dem Bestattungsunternehmen zur Überführung und Vorlage bei diversen Ämtern auszuhändigen.

    Wichtige Hinweise

              - Im Falle einer ungeklärten oder nicht natürlichen Todesursache werden Kriminalpolizei und Saatsanwaltschaft zur Aufklärung eingeschaltet.

              - Nach dem Bestattungsgesetzt in Baden - Württemberg darf die verstorbene Person bis zu 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes in der vertrauten
                Umgebung verbleiben - eine Zeit, welche Angehörige nutzen können, um in aller Ruhe Abschied zu nehmen.

    Freie Bestatterwahl

          Im Bestattungsgewerbe gibt es, entgegen einer weitverbreiteten Annahme, kein Monopol.
          Oft benennen Krankenhäuser, Pflegeheime und auch Hospize den Angehörigen einen bestimmten Bestatter.
          Dies kann den Anschein erwecken, als müsse dieser Bestatter beauftragt werden.
          Eine solche " Empfehlung " ist unzulässig, denn die bestattungspflichtigen Angehörige haben grundsätzlich das Recht, den Bestatter Ihres Vertrauens
          selbst zu bestimmen.
          So Etwas wie einen " Haus- oder Vertragsbestatter " gibt es nicht.
          Ein rechzeitig abgeschlossener Vorsorgevertrag kann hierbei für Klärung und Abhilfe sorgen.

Wenden Sie sich an uns, um gemeinsam die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar unter Telefon 07231 - 77 88 696.


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